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Muss ich meinen Fahrradträger und die Fahrräder separat versichern oder greift meine KFZ Haftpflichtversicherung im Schadenfall oder bei Diebstahl?

Foto: pixabay.com / Pixel-mixer

Diese Frage habe ich häufig gestellt bekommen und man kann sie relativ allgemeingültig beantworten. Trotzdem sollte immer die persönliche Versicherungsregelung geprüft werden um sicher zu gehen, dass eine Versicherung auch greift. Diebstahl und Unfall sind zwei völlig unterschiedliche Themen, daher will ich sie auch hier getrennt voneinander betrachten.

Ist mein Fahrradträger versichert oder benötige ich eine separate Versicherung?

Grundsätzlich sind bei Autoversicherungen alle Fahrradträger mitversichert, die sich fest am Fahrzeug befinden. Wird demnach ein Fahrradträger beschädigt, zahlt die Versicherung im Schadenfall. Wohlgemerkt gilt dies für den Fahrradträger, ganz gleich ob Dachträger, Anhängekupplungs-Fahrradträger oder Heckklappenträger. Die darauf befindlichen Fahrräder hingegen sind nicht versichert, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde.

Ist man am Unfall selbst nicht schuld, sondern der Unfallgegner, sieht es anders aus. In diesem Fall kann man Schaden an Fahrrädern geltend machen, sodass die gegnerische KFZ Haftpflichtversicherung auch dafür aufkommt.

Kann es passieren, dass meine Versicherung nicht für einen eigens verursachte Schaden aufkommt?

Ja, das kann passieren. Nämlich dann, wenn mit dem Träger nicht sachgemäß umgegangen wird. Schlimmer noch grobfahrlässig gehandelt wurde. Daher in jedem Fall die Sicherheitshinweise des Trägers berücksichtigen. In einer Checkliste habe ich auch noch einmal Punkte notiert, die man vor Antritt der Reise mit dem Fahrradträger beachten sollte.

Kann ich meine eigenen Fahrräder trotzdem versichern?

Na klar, in diesem Fall ist es die Hausratversicherung, die dafür aufkommt. Einfach einmal die Versicherung des Vertrauens kontaktieren und das Thema Fahrräder anbringen.

Wie sieht es mit Diebstahl von Fahrradträgern und der Versicherung aus?

Wird der Fahrradträger entwendet, als er sich am Fahrzeug befand, kommt die eigene KFZ Haftpflicht dafür auf. Aber auch hier betrifft es wieder nicht die Räder selbst. Die Fahrräder wiederum müssen, wie zuvor erwähnt, über eine Hausratversicherung versichert werden.